Vorstandsvorsitzende
Universität Osnabrück
Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. Der Vorstand hat insbesondere folgende Aufgaben:
Der Beirat berät den Vorstand in allen inhaltlichen und strategischen Grundfragen sowie in Fragen der Finanzierung und weiteren Förderung des Vereins.