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§ 52a UrhG: 2017 jetzt doch keine Einzelerfassung für Hochschulen von Textnutzungen im Intranet

§ 52a UrhG: 2017 jetzt doch keine Einzelerfassung für Hochschulen von Textnutzungen im Intranet

Im Streit um die Nutzung von digitalen Texten an Hochschulen gibt es offenbar ein Moratorium. Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK), die Kultusministerkonferenz (KMK) und die VG Wort haben sich Ende letzten Jahres in einer Grundsatzvereinbarung darauf geeinigt, das bisherige Verfahren der Pauschalvergütung noch bis zum 30. September 2017 fortzuführen. Wie berichtet, weigern sich die Hochschulen, dem von der KMK und der VG Wort ausgehandelten Vertrag beizutreten. Damit sollte die bisherige pauschale Vergütung auf eine genaue Einzelabrechnung durch die Dozenten umgestellt werden.

Das bedeutet konkret, dass nach wie vor folgende Materialien digital zugänglich gemacht werden können:

  • kleine Teile eines Werkes (unter 12%, weniger als 100 Seiten),
  • Werke geringen Umfangs (weniger als 25 Seiten),
  • Beiträge aus Zeitschriften und Zeitungen.

Bis 1. Oktober 2017 soll eine Arbeitsgruppe eine bundesweit einheitliche Lösung für die Abgeltung der urheberrechtlichen Ansprüche gegenüber der VG WORT entwickeln.

Weitere Informationen: Grundsatzvereinbarung als PDF

Mehr Informationen zur aktuellen Situation hier: http://p52a.elan-ev.de

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