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Info-Seite zu § 52a UrhG

Info-Seite zu § 52a UrhG

Seit 2003 regelt der §52a UrhG wie Digitalkopien von Texten in Semesterapparaten und Intranets genutzt und vergütet werden sollen. Bis jetzt bezahlten die Länder eine Pauschalvergütung an die VG WORT. Die VG WORT und die Kultusministerkonferenz (KMK) als Vertreter der Bundesländer streiten allerdings seit vielen Jahren darüber, in welchem genauen Umfang nach den Regelungen des Urheberrechts (§52a) digitale Kopien an Hochschulen zugänglich gemacht werden dürfen und wie die Vergütung abgerechnet wird. Dies hat Auswirkungen auf Hochschulen als auch Lehrende. Der ELAN e.V. bietet nun eine Info-Seite, auf der Hochschulleitungen und Hochschulbeschäftigte sich über die Sachlage informieren können.

Nähere Informationen: http://p52a.elan-ev.de

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(04 41) 99 86 66 11
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