Im Streit um die Nutzung von digitalen Texten an Hochschulen gibt es offenbar ein Moratorium. Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK), die Kultusministerkonferenz (KMK) und die VG Wort haben sich Ende letzten Jahres in einer Grundsatzvereinbarung darauf geeinigt, das bisherige Verfahren der Pauschalvergütung noch bis zum 30. September 2017 fortzuführen. Wie berichtet, weigern sich die Hochschulen, dem von der KMK und der VG Wort ausgehandelten Vertrag beizutreten. Damit sollte die bisherige pauschale Vergütung auf eine genaue Einzelabrechnung durch die Dozenten umgestellt werden.
Das bedeutet konkret, dass nach wie vor folgende Materialien digital zugänglich gemacht werden können:
Bis 1. Oktober 2017 soll eine Arbeitsgruppe eine bundesweit einheitliche Lösung für die Abgeltung der urheberrechtlichen Ansprüche gegenüber der VG WORT entwickeln.
Weitere Informationen: Grundsatzvereinbarung als PDF
Mehr Informationen zur aktuellen Situation hier: http://p52a.elan-ev.de