elan ev logo

Urheberrechtsnovelle: Neues für Hochschulen

Urheberrechtsnovelle: Neues für Hochschulen

Zur Umsetzung der DSM-Richtlinie und der Online-SatCab-Richtlinie liegt ein Regierungsentwurf vor. Das neue Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz regelt künftig die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen, z.B. sozialen Netzwerken. Diensteanbieter sind verpflichtet, zumutbare Lizenzen für die entsprechenden Inhalte zu erwerben, sonst sind diese zu sperren (Blocking). Ausgenommen von der Sperrpflicht sind im Urheberrechtsgesetz erlaubte Nutzungen, wie zum Zweck der Karikatur, der Parodie oder des Pastiches, sowie maschinell überprüfbare Bagatellnutzungen zu nicht-kommerziellen Zwecken. Gegen unverhältnismäßige Blockierungen im automatisierten Verfahren (Overblocking) sieht das Gesetz Beschwerdemöglichkeiten vor. Ausdrücklich ausgenommen von der Haftung und den entsprechenden Kontrollpflichten sind nicht gewinnorientierte Online-Enzyklopädien, bildungsbezogene oder wissenschaftliche Repositorien, Weitergabe-Plattformen für quelloffene Software oder interne Cloud-Dienste. OER- oder Open Access-Plattformen sowie geschlossene Lernmanagementsysteme werden somit weitestgehend nicht erfasst.

Auch bei §60a UrhG tut sich einiges: Noten dürfen künftig zur Veranschaulichung der Lehre nach §60a UrhG genutzt werden, sofern kein leicht auffindbares angemessenes Lizenzangebot besteht. Auch Computerprogramme und Datenbanken dürfen nun ausdrücklich unter bestimmten Voraussetzungen zu Lehrzwecken genutzt werden. Das Verbot, vollständige Artikel aus selbst alten Tageszeitungen zu verwenden, bleibt hingegen bestehen. Die Befristung des §60a UrhG wird aufgehoben, die Evaluierung 2023 soll aber stattfinden. Im Fall des grenzüberschreitenden Abrufs von Lehrmaterial, etwa durch Auslandsstudierende, soll nur das Recht des Mitgliedsstaates der Europäischen Union gelten, in welchem die Hochschule ihren Sitz hat (Fiktion des Handlungs- und Erfolgsortes).

Der Gesetzesentwurf wird spätestens bis zum Ablauf der Umsetzungsfrist der Richtlinien im Juni 2021 verabschiedet. Info zum Gesetzgebungsverfahren finden Sie hier: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Gesetz_Anpassung-Urheberrecht-dig-Binnenmarkt.html;jsessionid=DBFFC27F8BE9FDAFFEDE02804F157651.2_cid324?nn=6705022

elan ev logooffice@elan-ev.de
(04 41) 99 86 66 11
crossmenu