Am 01.03.2018 tritt das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz in Kraft, welches mit § 60a bis § 60h UrhG neue Nutzungserlaubnisse für Lehre und Forschung beinhaltet. Der aktuell gültige § 52a UrhG entfällt ab diesem Datum. Der ELAN e.V. bot zu diesem Thema in Kooperation mit der TU Braunschweig eine gut besuchte Informationsveranstaltung für alle Mitarbeiter*innen der ELAN e.V.-Mitgliedshochschulen am 26.02.2018 an.
Dr. Janine Horn vom ELAN-Kompetenzbereich „Rechtsfragen des E-Learning“ stellte die aktuellen Gesetzesänderungen für Lehre und Forschung vor. Im Anschluss stellte Herr Stefan Wulle, Leiter des Referats Fernleihe/Subito der Universitätsbibliothek Braunschweig die Gesetzesänderungen für Bibliotheken vor.
Zum Abschluss wurde ein Erklärvideo zu § 60a UrhG gezeigt, welches auch auch hier abrufbar ist: https://www.elan-ev.de/themen_p60.php