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Öffentliche Konsultation zur Umsetzung der EU-Richtlinie im Urheberrecht erfolgt

Öffentliche Konsultation zur Umsetzung der EU-Richtlinie im Urheberrecht erfolgt

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz führte eine öffentliche Konsultation zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2019/790 durch. Die Urheberrechtsrichtlinie ist bis zum 7. Juni 2021 in deutsches Recht umzusetzen. Die Richtlinie sieht Nutzungserlaubnisse für die Veranschaulichung des Unterrichts vor. Das deutsche Urheberrechtsgesetz enthält mit § 60a und § 60b UrhG bereits richtlinienkonforme Nutzungserlaubnisse. Die Richtlinie stellt aber in das Ermessen des Mitgliedsstaates, Lehrbücher, ähnlich wie Schulbücher, ganz oder teilweise aus dem Bereich der gesetzlichen Nutzungserlaubnis herauszunehmen. Gegen diese rückschrittliche Einschränkung wenden sich Wissenschaftsgesellschaften, wie dbv und dini, in ihren Stellungnahmen.

Quelle: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Umsetzung_EU_Richtlinien_Urheberrecht.html

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