Am 01.03.2018 tritt das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz in Kraft, welches mit § 60a bis § 60h UrhG neue Nutzungserlaubnisse für Lehre und Forschung beinhaltet. Der aktuell gültige § 52a UrhG entfällt ab diesem Datum. Der ELAN e.V. bietet zu diesem Thema in Kooperation mit der TU Braunschweig eine Informationsveranstaltung für alle Mitarbeiter*innen der ELAN e.V.-Mitgliedshochschulen an.
Dr. Janine Horn, Leiterin des ELAN- Kompetenzbereichs „Rechtsfragen des E-Learning“, wird in ihrem Vortrag die aktuellen Gesetzesänderungen erläutern. Lehrende erfahren, wie sie Studierenden urheberrechtlich geschützte Inhalte zugänglich machen dürfen, ohne vorher die Erlaubnis der Urheber*innen einzuholen.
Termin: 26.2.2018, 14:00-16:00 Uhr, Aula im Haus der Wissenschaft , Pockelsstraße 11, 38106 Braunschweig
Um eine Anmeldung unter haumeder@elan-ev.de wird gebeten.
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